Ferienwohnung Berlin Köpenick

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung,
sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Wohnung, sowie deren Nutzung zu anderen als zu Beherbergungszwecken,
bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher schriftlich vereinbart wurden.


Vertragsabschluss, -partner -haftung; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahmen des Antrags des Kunden durch den Vermieter zustande.
- Dem Vermieter steht es frei, die Vermietung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind Rainer Löber und der Kunde.
Hat ein Dritter für den Kunden reserviert, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner
für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
3. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
4. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Vermieters bei Verletzung von Verpflichtungen
bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.


Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchte Wohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Anmietung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Wohnung zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Wohnung an Dritte.
3. Die Vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
4. Rechnungen des Vermieters ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
- Der Vermieter ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
- Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten.
5. Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Buchungen eine angemessenen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
- Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.


Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Stellplatz geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
- Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Vermieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2. Sofern zwischen dem Vermieter und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vor Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Stellplatzes auszulösen.
- Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Vermieter ausbüt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Vermieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
3. Bei einem vom Kunden nicht in Anspruch genommene Wohnung, hat der Vermieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Wohnung;
sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Vermieter steht es frei, den ihm entstehenden und Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren.

Für die Ferienwohnungen gelten folgende Stornierungsfristen:
- bis vier Wochen vor Anreise 40% der gebuchten Leistungen
- bis drei Wochen vor Anreise 50% der gebuchten Leistungen
- bis eine Woche vor Anreise 70% der gebuchten Leistungen
- ab dem dritten Tag vor Anreise 100% der gebuchten Leistungen
Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.


Rücktritt der Wohnungsanmietung
1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Vermieter in diesem Zeitraum berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten.
2. Wird die vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet,
so ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielweise falls:
- höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Wohnungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
- der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass Inanspruchnahme der Vermietungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.
- ein Verstoss gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
4. Der Vermieter hat dem Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5. Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.


Wohnungsbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Gebuchte Wohnungen stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
2. Am vereinbarten Abreisetag ist die Wohnung spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
- Danach kann der Vermieter über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Stellplatzes bis 18.00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%.
Dem Kunden steht es frei, dem Vermieter nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.


Haftung des Vermieters
1. Der Vermieter haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
- Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Stellplatzes zurückzuführen sind.
- Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Wohnung auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
- Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für die eingebrachte Sache haftet der Vermieter dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
3. Für die unbeschränkte Haftung des Vermieters gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung in der Wohnung abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht,
ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
5. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Vermieter übernimmt auf Wunsch die Aufbewahrung an seinem Geschäftssitz. Schadenersatzansprüche, ausser wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.


Schlussbestimmungen
1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Vermieters in Berlin.
2. Ausschliesslicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Vermieters. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des Paragraph 36 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.
3. Es gilt deutsches Recht.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
- Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.